Neue EBA Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung

Im Letzten Jahr am 29. Mai 2020 wurden neue EBA Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (engl: Guidelines on loan origination and monitoring) publiziert. Wenn man die neuen Leitlinien mit der Entwurfsversion vergleicht, erkennt man schnell, dass es zu erheblichen Anpassungen und Neuerungen gekommen ist. Die Inhalte der Leitlinien haben große Auswirkungen auf Datenmanagement, Kreditvergabestandards und Kundenbeziehungen. Für Neukredite sind diese Leitlinien seit dem 30. Juni 2021 anzuwenden.

Die neuen EBA Leitlinien wurden aufgrund der Erfahrungen der nationalen Aufsichtsbehörden entwickelt. Mithilfe der Leitlinien sollen Unzulänglichkeiten in aktuellen Kreditvergabepraktiken identifiziert werden und die Leitlinien sollen die Standards bei der Kreditvergabe aber auch bei der Asset Quality bei europäischen Instituten verbessern.

Weiterhin stellen die Leitlinien die aktuellen aufsichtsrechtlichen Hauptthemen in Bezug zur Kreditvergabe dar. Neben ESG Themen (Environment, Social and Governance) werden auch Themen zur Bekämpfung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung sowie technologische Innovationen angesprochen.

Zudem wurden zum ersten Mal aufsichtsrechtliche Vorgaben mit den Vorgaben der EU zu den Themen Konsumentenschutz, Geldwäschebekämpfung und ESG-Überlegungen verknüpft. Die EBA erwartet mit den neuen Leitlinien eine bessere Kreditwürdigkeitsbeurteilung aller Banken, die Kredite an KMU, Konsumenten und Firmenkunden vergeben und zudem erwartet sie Einschränken für Interbankenkredite und Kredite an den öffentlichen Sektor.

Wie sehen die Kapitel der neuen Leitlinien aus?

1.    Interne Governance: Das erste Kapital beinhaltet das relevante Rahmenwerk für allerlei Kreditaktivitäten und definiert zudem den Inhalt von Kreditrisikostandards- und Prozessen (Beispielsweise geht es hierbei unter anderem um die Einbettung in das Rik Appetite Framework, um klare Regeln für Kreditentscheidungen, um den Aufbau einer Dateninfrastruktur oder um Vorgaben für eine ökologisch nachhaltige Kreditvergabe)

2.    Kreditvergabeprozess: Im zweiten Kapital geht es um die bedeutsamen Faktoren bei der Beurteilung von Kreditwürdigkeit von verschiedenen Kreditnehmern. (Beispielsweise wird die Risikoprofil des Kreditnehmers thematisiert, die Gesamtbetrachtung des Kreditnehmers und Sensitivitätsanalysen als Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung und gute Dokumentation der Bedingungen einer Kreditentscheidung)

3.    Preisgestaltung: Das dritte Kapital enthält die Anforderungen für die Preisgestaltung von Krediten (Beispielsweise wird der Einbezug von Risikokosten und die interne Kostenverteilung oder portfolio- und produktbasierte Bepreisung thematisiert)

4.    Sicherheiten Bewertung: Im vierten Kapital sind die Vorgaben an Strategien und Verfahren für die Sicherheitsbewertung enthalten (Beispielsweise Grundsätze je Sicherheiten-Art oder interne bzw. externe Gutachten)

5.    Kreditüberwachung: Im fünften Kapital sind Vorgaben für Kreditüberwachungsprozesse enthalten (Beispielsweise automatische Datenaufbereitung oder Überwachung der Einhaltung von Zusatzklauseln)

Auswirkungen der neuen EBA Leitlinien

Die neuen EBA-Leitlinien haben großen Einfluss auf die Daten, Mitarbeiter, Technologie, Unternehmensführung und die Prozesse der Banken. Zudem haben Sie sich auch auf die Kundenbeziehungen und die Kreditvergabepraxis ausgewirkt und das spürbar.

Auswirkungen im Detail:

Geringe Auswirkungen:

-        Bericht über alle Abweichungen von den internen Kreditvorgaben oder Überstimmungen durch Entscheidungsträger

-        Ressourcen, Mitarbeiter und Trainings im Kreditrisikobereich

-        Klarer und dokumentierter Ansatz zur Kreditvergabe und Überwachung

-        Überarbeitung bzw. Erweiterung der internen Kreditrisikorichtlinie

-        Anpassung der ICAAP-und ILAAP-Limits

-        Integration der Frühwarn-Erkennung und der Überwachung von Kredit-Covenants in den Überwachungsprozess

Hohe Auswirkungen

-        Backtesting der für Kreditvergabe und Bewertung von Sicherheiten verwendeten Informationen

-        Klar definierte Qualitätsstandards für die Anwendung von statistischen Modellen

-        Transparenter Umgang mit der Quersubventionierung von Krediten oder zwischen Business Units

-        Fokus auf Cashflows und Sensitivitätsanalysen

-        Erweiterung der Informationen und Daten für Kreditentscheidungen

-        Breite Integration von ESG-Risiken im Kreditentscheidungs- und Kreditvergabeprozess

-        Abschaffung von Besicherung als entscheidendes Kreditvergabepraktikum

Erhebliche Auswirkungen

-        IT-Systeme und Daten, die den gesamten Lebenszyklus des Kredits abdecken

-        Datenansammlung (intern & extern) für Frühwarn-indikatoren

-        Erarbeitung von Vorgaben für innovative und algorithmische Kreditentscheidungen

-        Umfassende Monitoring- und Frühwarnsysteme

-        Überarbeitung des internen Governance-Rahmenwerks

-        Ausarbeitung eines integrierten Pricing-Frameworks

-        Anpassung der Kreditvergabeprozesse

-        Erstellung einer Liste von Kreditvergabekriterien für jedes Kundensegment

 

Von den europäischen Banken werden weitreichende Anpassungen verfolgt.

-        Die Entwicklung von umfassenden Projektplänen, welche mit unterschiedlichen Abteilungen oder Geschäftsbereichen gemein genutzt werden können.

-        Die Implementierung von ESG-Faktoren und Konsumentenschutz-Bestimmungen sowie Geldwäscheanforderungen in den gesamten Kreditprozess.

-        Die Erstellung von datengeschützten Preis-Richtlinien mit einem portfoliobasierten Ansatz für Verbraucher, KMU und große Unternehmen.

-        Die Aufrechthaltung einer Dateninfrastruktur, welche eine stetige Erfassung und Überwachung von Daten ermöglicht, die davor in Datenbanken, Verträgen und auf Papier gespeichert waren.

Die Anwendbarkeit der EBA-Richtlinien

Die neuen EBA-Leitlinien sind für die Vergabe von Neukrediten seit dem 30.Juni 2021 in Kraft getreten. Jedoch gibt es auch erleichternde Übergangsbestimmungen

-        Für Vertragsanpassungen von Krediten, die bereits ausgereicht sind, gelten die neuen Leitlinien erst ab dem 30. Juni 2022.

-        Lücken im Datenhaushalt oder in der Infrastruktur zur Kreditüberwachung müssen bis zum dem 30. Juni 2024 behoben sein.

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