Bauherr
Der Bauherr ist der verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben, sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich gesehen. Nach dem Baurecht gilt jemand als Bauherr, wenn er im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitetet oder ausführt oder es in Auftrag gibt. Dabei kann es sich um eine natürliche Person oder um eine juristische Person handeln.
Aufgaben eines Bauherrn
Welche Aufgaben hat ein Bauherr? Unsere Liste zeigt Ihnen die bedeutsamsten Bauherrenpflichten.
Verkehrssichere Baustelle: Als Bauherr muss man das Grundstück und die Baustelle absichern, sodass für die Handwerker und für Dritte keine Gefahren entstehen können. Diese Pflicht kann man jedoch auch an einen Bauleiter beispielsweise übertragen. Als Bauherr muss man jedoch stets die Sicherheit der Baustelle kontrollieren und falls es zu finanziellen oder Personenschäden kommt, die aufgrund mangelnder Sicherheitsmaßnahmen entstanden sind, ist der Bauherr zu Schadensersatz verpflichtet.
Bauanträge stellen: Als Bauherr muss man beim Bauamt einen Bauantrag stellen, um ein Gebäude zu erbauen.
Unfälle, die passieren anzeigen: Falls es auf der Baustelle zu einem Unfall kommt, muss man als Bauherr diesen innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden.
Mitwirkungspflicht: Um den Handwerksunternehmen eine reibungslose Arbeit zu ermöglichen, muss man als Bauherr deren Anforderungen nachkommen. Beispielsweise gehört dazu die Schaffung von Lagerplatz für das Material.
Zahlungsverpflichtungen: Als Bauherr darf man die Zahlungstermine nicht vergessen und darauf achten, die Teilzahlungen pünktlich zu bezahlen. Wenn es zu Verspätungen kommt, kann dies für zusätzliche Kosten sorgen oder im schlimmsten Fall zu einer Vertragskündigung führen.
Leistungen abnehmen: Als Bauherr ist man für die Abnahme der Leistungen und Bauabschnitte zuständig.
Fertigstellung melden: Wenn die Immobilie fertiggestellt wurde, muss man dies als Bauherr der zuständigen Behörde mindestens 2 Wochen vorher mitteilen. Erst wenn die Fertigstellungsanzeige vorliegt, darf man das Bauwerk nutzen, so das Magazin derbauherr.de
Gilt man als Hausbauer automatisch als Bauherr?
In den meisten Fällen ist man automatisch Bauherr, wenn mit dem Hausbau startet. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit einzelne Pflichten, die als Bauherr anfallen, an eine Baufirma zu übergeben. Wenn man ein Haus selbst baut, ist man für dieses als Bauherr selbst verantwortlich. Man muss sich also um die Planung des Hauses, die Organisation und um die Aufsicht der Gewerke kümmern. Man kann natürlich einzelne Aufgaben auslagern, beispielsweise an einen Architekten, dennoch bleibt der Bauherr.
Bauen mit Bauträger
Wenn man mit einem Bauträger baut, ist man kein Bauherr mehr, sondern gilt rein rechtlich als Käufer.
Demnach hat man dann kein Mitspracherecht was den Bauablauf angeht noch kann man den Handwerkern Anweisungen erteilen. Die Immobilie gehört dem Bauträger bis zur Übergabe. Der Bauträger kümmert sich dann jedoch um alle bürokratischen Dinge und um alle Gewerke.